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Teilnahmebedingungen für die Hör- und Lesemeile und kindertrödel  in Leverkusen

 Allgemeines

 An der Veranstaltung können sowohl gewerbliche als auch private Aussteller teilnehmen. (Beim Kindertrödel werden ausschließlich Privatanbieter mit Gebrauchtware zugelasen) Zugelassen sind ausschließlich Händler mit einem Angebot aus dem Musik-, Literatur- und Kulturbereich. (Beim Kindertrödel ausschließlich Artikel mit einem Bezug rund ums Kind) Bitte bei der Anmeldung mit angeben, welche Bereiche das Angebot abdecken soll. Der Teilnehmer verpflichtet sich in Hinblick auf sein Warenangebot alle gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Urheberrecht und Jugendschutz) einzuhalten und ist bei Zuwiderhandlung allein haftend. Gewaltverherrlichende, pornografische sowie Angebote mit volksverhetzendem bzw. nationalsozialistischem Inhalt sind nicht zulässig. Für alle angebotenen Waren gilt eine Preisauszeichnungspflicht. Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet ihre Firmenanschrift gut sichtbar am Stand anzubringen. Die Anmeldung ist verbindlich.  Sollte es einem Anbieter nicht möglich sein an einer Veranstaltung teilzunehmen, muss eine Absage schriftlich (Post oder e-Mail) im Vorfeld erfolgen. Bis 20 Tage vor Veranstaltung ist der Rücktritt kostenlos. Anschließend werden bis 10 Tage vor Veranstaltung 50% der Standmiete sowie bei noch späterem Rücktritt 100% der Standmiete fällig. Der Veranstalter ist berechtigt den Termin aus gewichtigen Gründen zu verlegen. Bereits getätigte Buchungen behalten für einen entsprechenden Ersatztermin ihre Gültigkeit. Der Veranstalter ist im Falle einer Verlegung nicht schadenersatzpflichtig. Der Veranstalter gewährleistet über alle notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung zu verfügen. Der Veranstalter sorgt für die Bewerbung der Veranstaltung.

 

Bezahlung / Standmiete

 

Die Bezahlung der Standmiete erfolgt bis 7 Tage vor Veranstaltung per Überweisung auf das Konto des Veranstalters oder in Bar bei Ankunft am Veranstaltungstag.

 Gemäß §4 Nr.12a des UstG. ist die Standmiete steuerfrei  Es handelt sich um eine Open Air Veranstaltung. Zusätzlich steht eine begrenzte überdachte Fläche in der „Gewächshaus“ Halle zur Verfügung (nicht für Kindertrödel). Die überdachte Fläche kann nicht jedem Teilnehmer garantiert werden. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Buchungen. Bitte bei der Buchung angeben, ob ein überdachter Platz gewünscht wird. Der Teilnehmer bringt seine eigenen Tische mit.

 

Standvergabe / Zeiten / Rahmenbedingungen

 

Der Veranstalter vergibt vor Ort die Stände an die Teilnehmer. Die Marktzeit ist von 11.00 – 18.00 Uhr. Der Aufbau kann ab 8.00Uhr beginnen und sollte bis spätestens 10.30 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau darf nicht vor 17.00 Uhr erfolgen und muss bis 20.00 Uhr beendet sein. Fahrzeuge am Stand sind lediglich beim Aufbau zulässig und müssen bis spätestens 9.30 Uhr vom Gelände gefahren werden. Es besteht eine begrenzte Anzahl kostenloser Ausstellerparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung.Die Vergabe der Parkplätze erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen.  Flucht- und Rettungswege müssen während der gesamten Veranstaltung frei bleiben und dürfen vom Teilnehmer nicht als Ausstellungsfläche genutzt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung muss das Gelände in einem sauberen Zustand hinterlassen werden. Evtl. durch den Teilnehmer anfallender Müll ist vom Teilnehmer mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Teilnehmer ist für Schäden an seinem Stand oder seiner Waren selbst haftbar und haftet ebenfalls für alle durch ihn verursachten Schäden am Veranstaltungsort. Stromanschlüsse können nicht garantiert werden. Das Abspielen von Musik ist GEMApflichtig und liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter ist berechtigt, das Abspielen von Musik zu untersagen. Der Veranstalter besitzt das Hausrecht und ist berechtigt einen Teilnehmer, bei Nichteinhaltung der Anweisungen durch den Veranstalter, von der laufenden sowie kommenden Veranstaltungen auszuschließen.

 

 

 

 

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